Lex Beckham: Express-Folge

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Revolutionäre Änderungen bei „LEX BECKHAM“: Seit dem 1. Januar haben wir in Spanien ein neues, an die heutige Zeit angepasstes Gesetz.
Einige Vorteile:
- Lohneinkünfte bis zu 600.000,00 Euro werden mit einer Flatrate von nur 24 Prozent besteuert.
- Nicht das Weltvermögen unterliegt der spanischen Vermögensteuer, sondern nur noch das in Spanien belegene Vermögen.
- Es lässt sich verhindern, dass die deutsche Wegzugsteuer anfällt bzw. zu zahlen ist.
- Wenn Sie in Spanien das Regime „Lex Beckham“ nutzen und sonst nirgends ansässig sind, kann Ihnen beispielsweise ein Gewinn aus Dubai steuerfrei zufließen.
FAZIT: Durch die neue Gesetzgebung können Sie für einen Zeitraum von ca. sechs Jahren einen attraktiven Schnupper-Wegzug nach Mallorca gestalten.

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