#Rechtsprechung - Eindeutig doppeldeutig!

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Im Wahlkampf geht es für politische Parteien um alles. Und Wählerstimmen zu gewinnen, ist gar nicht so einfach. Deshalb geben Parteien - gerade auf Wahlplakaten - alles: Es wird zugespitzt, übertrieben, selektiv dargestellt und auch manchmal diffamiert. Wann aber die Grenze überschritten ist und die zuständige Behörde die Beseitigung von Wahlplakaten verfügen darf, erklärt Euch Christian Sommer anhand einer aktuellen Entscheidung des BVerwG.
Klausurmäßig aufbereitet findet Ihr die Entscheidung in unserer Ausbildungszeitschrift RÜ-Rechtsprechungsübersicht: RÜ 2023, 530.

Alles Wissenswerte die RÜ und Bestellmöglichkeiten vom Probeabo bis zum vollständigen Abo findet Ihr hier: https://www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsuebersicht.aspx

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