Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert

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Ärzte in Sachsen-Anhalt dürfen sich künftig bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung austauschen, ohne die Schweigepflicht zu verletzen. Das stärkt den Kinderschutz und erleichtert schnelle Entscheidungen.

Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert

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Schweigepflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung gelockert
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