Gerichtsurteil: AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens

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Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiter als rechtsextremistische Verdachtsfall beobachtet werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufungsklage der Partei zurückgewiesen. Wie geht es jetzt weiter?

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