Staatsanwaltschaften verlangen Vorschuss bei Ehrverletzungsklagen
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Seit diesem Jahr dürfen Staatsanwaltschaften in der Schweiz einen Vorschuss verlangen, bevor sie eine Ehrverletzungsklage bearbeiten. Der Grund: Solche Klagen häufen sich und nicht immer steckt auch eine Straftat dahinter. Der Betrag, der verlangt wird, variiert von Kanton zu Kanton.
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