Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen?

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IGeL- das sind sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, also freiweillige Arztleistungen, die ein Kassenpatient selbst zahlen muss. Den Augendruck messen zum Beispiel, eine Zahnprophylaxe oder als Frau ein Ultraschall der Eierstöcke. Aus Sicht des Bundespatientenbeauftragten sollten diese Leistungen verboten werden, denn: die seien oft nicht nur unnötig, sondern würden bei falschen Befunden hohe Folgekosten verursachen. Christian Bartelt ist Zahnarzt und FDP-Bundesabgeordneter und hält solche Leistungen für sinnvoll.

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