#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab

Veröffentlicht:

Es klingt falsch, ist aber doch möglich: Sich selbst in Form der Persönlichkeitsrechte und Namensrechte von der Steuer absetzen. Das Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände findet bei der Einlage zur Betriebseröffnung keine Anwendung.

Wir erläutern, wie Influencer und andere öffentliche Persönlichkeiten ihre Persönlichkeitsrechte bewerten und steuerlich geltend machen können.

Außerdem werfen wir einen Blick auf die Zoll Auktionen, bei denen beschlagnahmte Artikel wie Bushidos goldene Schallplatte und Rolex Uhren versteigert werden.

Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/

Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage!

Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen:

https://amzn.eu/d/4dDakDX

Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:

https://www.steuerberaten.de/kontakt/

Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de\

#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab

Titel
#67: So setzt man sich selbst von der Steuer ab
Copyright
Veröffentlicht

flashback