#41: Wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis?

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In dieser Episode beleuchten wir die Frage, wann bei einer Steuerhinterziehung eine Gefängnisstrafe droht. Dies hängt ganz maßgeblich von der Höhe der hinterzogenen Steuer ab. Als Orientierungspunkt gilt hier, dass ab einem hinterzogenen Steuerbetrag von 1 Mio. Euro eine Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Wir besprechen auch den komplexen Fall der Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger, der wegen Mitwirkung an Beratungen bei Cum-Ex-Geschäften zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Dabei gehen wir auf die zugrunde liegenden Mechanismen des Cum-Ex-Handels ein und erklären, wie diese zur Erstattung von Kapitalertragsteuern führen konnten, die nie gezahlt wurden.

Der Cum-Ex-Skandal und seine Konsequenzen für prominente Persönlichkeiten wie Olaf Scholz, den damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler, werden ebenso diskutiert. Wir beleuchten seine mutmaßliche Rolle bei der Vermeidung von Millionen-Rückforderungen gegen die Warburg Bank, die ebenfalls in den Skandal verwickelt war.

Fabian teilt spannende Einblicke von der re:publica, wo er als Speaker auch über Steuergestaltungen mit ausländischen Gesellschaften gesprochen hat.

Im weiteren Verlauf der Episode stellen wir die Unterschiede zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Steuerrecht dar und erklären, welche Strafen bei vorsätzlicher Steuerverkürzung drohen. Beispiele aus der Praxis helfen dabei, die Komplexität der rechtlichen Situation zu verdeutlichen.

Wir gehen auch auf die Schwere von Steuerhinterziehungsfällen und die damit verbundenen Straferwartungen ein, insbesondere wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Wie Sie sich im Falle einer Anschuldigung wegen Steuerhinterziehung verhalten sollten und welche Faktoren das Strafmaß beeinflussen können, wird ebenfalls diskutiert.

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