#Rechtsprechung: Neuorientierung des BGH bei der Zueignung i.S.v. § 246 Abs. 1 StGB

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Der Tatbestand der Unterschlagung gem. § 246 Abs. 1 StGB ist nicht nur im Strafrecht Schwerpunktbereich ein beliebtes Thema und füllt ganze Seminararbeiten, sondern wird auch häufig in den strafrechtlichen Examanesklausuren abgeprüft.
Besondere Schwierigkeiten bereitet den Studierenden der Prüfungspunkt der Zueignung, genauer gesagt der Zueignungsabsicht. Galt bisher die Manifestationstheorie als vorherrschend, so hat sich der BGH jetzt dazu geäußert, dass die bloße Manifestation des Zueignungswillens nicht mehr ausreicht.
Carolin Hartmann, Repetitorin in unserem K1-Klausurenkurs, zeigt in dieser Folge einerseits die bisher vertretene Manifestationstheorie und anderseits die Argumente für den Richtungswechsel des BGH zur Zueignungstheorie auf.
Ein bisher eher stiefmütterlich behandeltes Delikt bekommt durch diese Entscheidung enormen Auftrieb für die Relevanz in strafrechtlichen Examensklausuren. 
Im Gutachtenstil aufbereitet findet Ihr den Fall
hier: BGH RÜ 2024, 269.
Alles Wissenswerte über den angesprochenen K1-Klaurenkurs zur Vorbereitung auf das 1. Examen findet Ihr hier: www.k1-klausurenkurs.de

#Rechtsprechung: Neuorientierung des BGH bei der Zueignung i.S.v. § 246 Abs. 1 StGB

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