#Rechtsprechung: AfD hat Anspruch auf Nutzung der Essener Grugahalle für ihren Bundesparteitag

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Der Klassiker in Studium und Examensvorbereitung: Eine Partei will ihren Bundesparteitag in einer Stadthalle durchführen - die Stadt möchte das aber nicht. Wann ein Anspruch auf Nutzung besteht und wie sich die Zwischenschaltung einer GmbH auswirkt, erklärt Euch Christian Sommer in der neuen Folge. Hintergrund: Am letzten Juni-Wochenende fand ein Bundesparteitag einer Partei statt, der nach Willen der Stadt jedenfalls nicht an diesem Ort hätte stattfinden sollen.
VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 14.06.2024 – 15 L 888/24, RÜ 7/24
Weitere Infos zu unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht, die jeden Monat erscheint und die häufig im Examen trifft, findet Ihr unter www.rechtsprechungsübersicht.de. Es heißt nicht ohne Grund: Erst in der RÜ, dann im Examen!

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