Schuldrecht AT - Folge 8: Haftung für den Erfüllungsgehilfen

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Noch § 8 Leistungsstörungen, Teil 2: Verantwortlichkeit des Schuldners - Vertretenmüssen: Haftungsverschärfungen; Einstandspflicht für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter (§ 278 BGB): Begriff des Erfüllungsgehilfen, Rechtsfolgen des § 278 BGB, Bedeutung des § 278 BGB im Rahmen der c.i.c., Organhaftung nach § 31 BGB, Beweislast beim Vertretenmüssen

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