Erbrecht: Von Millionären, Katzen und Testamenten - Teil zwei (#105)

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Ein US-Komiker, der im Testament veranlasst hat, dass seine Witwe nach seinem Tod jeden Tag eine langstielige Rose bekommt. Ein Milliardär, der seinem Lieblings-Ferienort sein ganzes Vermögen vermacht hat. Oder ein Zahnarzt, der seiner Zahnarzthelferin eine sechsstellige Summe hinterließ unter der Bedingung, dass sie sich fünf Jahre lang nicht mit anderen Männern verabredet. Das Erbrecht hält schon viele Kuriositäten bereit. Doch sind wirklich alle Bedingungen erlaubt, die sogenannte Erblasser an ein Erbe knüpfen? Wer überprüft das? Und was ist eigentlich, wenn ein Testament nicht auffindbar ist? Das und viel mehr thematisiert die Geldreise im zweiten Teil der Podcastfolge „Erbrecht: Von Millionären, Katzen und Testamenten“.

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