Folge 7: Prof. Dr. Wolfgang Jäckle zu Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern

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Wir alle haben die Entwicklungen in der sogenannten Maskenaffäre verfolgt. Zwei prominente Fälle sind die Abgeordneten Georg Nüsslein und Alfred Sauter, damals Bundes- bzw. Landtagsabgeordnete der CSU. Beide waren zu Beginn der Corona-Pandemie an der Vermittlung des Verkaufs von Mund- und Nasenmasken an die öffentliche Hand beteiligt.
Im März 2021 wurde gegen die Abgeordneten Anklage erhoben, wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern nach § 108e StGB. Das Oberlandesgericht München jedoch befand im November 2021, dass kein Gesetzesbruch vorliege, da die Maskenvermittlung nicht im Rahmen der "Ausübung des Mandats" als Abgeordnete stattgefunden habe. Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung im Frühsommer 2022 bestätigt. Die Gerichte bedauerten zwar, dass sie diese Fälle so beurteilen mussten, konnten aber den im § 108e festgelegten Straftatbestand nicht anders beurteilen. 
Angesichts der Entscheidungen ging durch die Bundesrepublik ein Aufschrei des Entsetzens, da das geltende Recht und das Gerechtigkeitsempfinden an dieser Stelle deutlich auseinanderklaffen. Was können wir daraus lernen? Was genau sollte der Deutsche Bundestag als Lehre aus den Urteilen beschließen? Und was kann die Bürgerin oder der Bürger tun?

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