Schuldrecht BT - Folge 21: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, persönliche Sicherheiten, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis

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Bedauerlicherweise war eine Aufzeichnung der ersten fünf Minuten der heutigen Vorlesung aufgrund eines technischen Fehlers nicht möglich, weshalb die Aufzeichnung ziemlich abrupt beginnt.
Noch § 24 Auftrag: Aufwendungsersatz (§ 670 BGB), Beendigung des Auftrags, Haftung für Rat und Auskunft (§ 675 II BGB);
§ 25 Geschäftsbesorgungsverträge (§ 675 BGB);
§ 26 Persönliche Sicherheiten: Schuldbeitritt, Bürgschaft, Garantie: Bürgschaft: Rechtsverhältnisse bei der Bürgschaft, Zustandekommen, Akzessorietät, Bürgschaft auf erstes Anfordern;
§ 27 Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis und Vergleich: abstraktes Schuldversprechen/ Schuldanerkenntnis

Schuldrecht BT - Folge 21: Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, persönliche Sicherheiten, Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis

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