Schuldrecht AT - Folge 23: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte; Schuldner- und Gläubigermehrheiten

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Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beispiele, Vorverlagerung in das Vertragsanbahnungsverhältnis (§ 311 III BGB);
§ 16 Gläubiger- und Schuldnermehrheiten: Schuldnermehrheit (§ 420 ff BGB): Teilschuld (§ 420 BGB), Gesamtschuld (§ 421 BGB), "Gesamthandsschuld", Problem der gestörten Gesamtschuld; Gläubigermehrheiten

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