Schuldrecht AT - Folge 22: Schuldübernahme, Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

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Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB), Erfüllungsübernahme, Kumulative Schuldübernahme oder Schuldbeitritt, Vertragsübernahme; Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff BGB); Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

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