Schuldrecht AT - Folge 21: Abtretung und Schuldübernahme

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Noch § 15 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis: Abtretung (§§ 398 ff BGB): Schutz des Schuldners, Schutz des gutgläubigen Zessionars, Besonderheiten der Sicherungszession, Gesetzlicher Forderungsübergang (cessio legis); Schuldübernahme: Befreiende (privative) Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB)

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