Reisekosten: Keine Erstattung bei Übelkeit und Erbrechen

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Urlaub kann auf den Magen schlagen. Was aber, wenn man deshalb die Reise vorzeitig abbrechen muss? Ist der Reiseveranstalter verpflichtet, einen Teil der Kosten zu erstatten? Das und mehr in den "Urteilen der Woche".

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