#34 Der Strafprozess gegen Sebastian Kurz: Eine Orientierung

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Vorneweg ein Aviso: Am 21. November zeichnen wir wieder eine Folge der Dunkelkammer in der Kulisse Wien auf.  Mein Gast: der frühere ÖVP-Chef und -Vizekanzler Reinhold Mitterlehner.  Zu den Karten geht es hier entlang!Das Transkript von Episode #3418. Oktober 2023, Landesgericht für Strafsachen Wien, erster Tag des Strafprozesses gegen Bettina Glatz-Kremsner, Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Das Haus ist gut besucht, mehr als 80 Medienleute haben sich akkreditiert, ich habe übrigens die Startnummer 26 zugewiesen bekommen. Große Strafverfahren sind für Journalistinnen und Journalisten übrigens immer auch irgendwie ein Klassentreffen. Man sieht dann Leute, die man sonst nicht so oft sieht. Kurz vor Prozessbeginn hat Sebastian Kurz im Foyer des Großen Schwurgerichtssaals ein erstes Statement abgegeben:Siehe dazu etwa folgenden Link (0:00 bis 0:55)Ok, das Narrativ ist dem Grunde nach bekannt, Kurz hat das in der Vergangenheit bereits mehrfach so oder ähnlich gesagt.Die WKStA verfolgt ihn aus rein politischen Motiven und verdreht ihm dabei die Worte im Mund. Interessant ist, dass Sebastian Kurz den ersten Tag seines Falschaussageprozesses mit einer irreführenden Aussage eröffnet.Er spricht ja in seinem Pressestatement von einem Zusammenspiel aus Politik und WKStA, das ihm dieses Verfahren eingetragen hat.Es seien die Abgeordneten im U-Ausschuss gewesen, die ihn nicht nur befragt hätten, sondern "danach auch gleich" Anzeige erstattet hätten."Auch gleich" ist ziemlich gewagt. Kurz hatte die jetzt inkriminierten Äußerungen vor dem parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020 getätigt. Die Sachverhaltsdarstellung der NEOS-Abgeordneten Stefanie Krisper, die dieses Verfahren überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, folgte allerdings nicht "auch gleich", wie Kurz sagt, sondern fast ein Jahr später, am 29. März 2021 nämlich. Das gesagt, kurz nach 9.30 hat Einzelrichter Michael Radasztics dann das Verfahren gegen „Bettina Glatz-Kremsner und andere“ aufgerufen. Über die Vorwürfe habe ich bereits ausführlich berichtet, zusammengefasst:Kurz und Bonelli sollen im Ibiza-Untersuchungsausschuss mehrfach die Unwahrheit gesagt haben, als es um Kurz‘ Einfluss auf Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG ging. Glatz-Kremsner wiederum wurden Unwahrheiten im Ausschuss und bei einer Einvernahme   als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft angelastet. Da ging es wiederum um Absprachen rund um eine Postenbesetzung bei der Casinos Austria AG. Wer das nachlesen will, den Strafantrag habe ich bereits in Episode 29 zum Download bereitgestellt, einen Link zum Dokument findet ihr hier. Der Große Schwurgerichtssaal in Wien ist übrigens weitaus schöner als er praktisch ist. Erstens ist er für seine Größe alles andere als optimal bestuhlt, zweitens ist die Akustik wirklich schlecht, ohne Mikros hörst du weiter hinten faktisch nichts mehr, und manchmal reden Staatsanwälte und Richter an den Mikros vorbei, und dann hast du Lücken im Vortrag. Aus unerfindlichen Gründen hat das Justizpersonal immer noch keine Headsets bekommen.Das WLAN im Saal ist recht zerbrechlich, was die Arbeit für die aktuell tickernden Kolleginnen und Kollegen zuweilen echt zach macht. Aber gut, man ist ja auch nicht zum Spaß da. Begonnen hat der Prozess übrigens so, wie zuletzt auch der Buwog-Prozess begonnen hat. Mit einem Befangenheitsantrag.Im Buwog Prozess richtete er sich gegen Richterin Marion Hohenecker, nun gegen Richter Michael Radasztics. Eingebracht hat diesen Antrag gleich zu Prozessbeginn der Anwalt von Sebastian Kurz, er heißt Otto Dietrich, Dietrich hat im Wesentlichen vorgebracht, dass Radasztics als früherer Staatsanwalt im Eurofighter-Verfahren immer wieder engen Kontakt zu Peter Pilz hatte Und Peter Pilz sei bekanntermaßen ein politischer Gegner von Sebastian Kurz. Dietrich sprach von einer Relation zwischen Pilz und Radasztics, und hat daraus abgeleitet, dass Radasztics schon allein deshalb eine Anti-Kurz-Haltung haben könnte. Im Juristendeutsch spricht man da von einer Anscheinsbefangenheit, und diese wäre tatsächlich ein Ausschließungsgrund, weil man sonst ja kein faires Verfahren mehr bekäme. Vor Gericht saßen in diesem Verfahren ja drei Angeklagte, vertreten durch drei Anwälte. Lukas Kollmann für die Erstangeklagte Bettina Glatz-Kremsner, die frühere Casinos Austria-Managerin und stellvertretende ÖVP-Bundesparteiobfrau Otto Dietrich für den Zweitangeklagten Sebastian Kurz, und Werner Suppan für den drittangeklagten Bernhard Bonelli, den früheren Kabinettschef von Sebastian Kurz. Dem Befangenheitsantrag von Dietrich schloss sich aber nur Werner Suppan für seinen Mandanten Bonelli an, Der Anwalt von Bettina Glatz-Kremsner tat das nicht, was schon ein Zeichen war. Und gleich aufgefallen war mir auch, dass Sebastian Kurz und Bonelli sich nebeneinander hingesetzt hatten, Glatz Kremsner aber zwischen sich und Kurz zwei Plätze freigelassen hatte. Sie saß quasi auf Distanz. Noch eine Wahrnehmung: Ich bin mehrere Stunden im Saal gesessen und habe Sebastian Kurz kein einziges Mal mit seinem Handy spielen gesehen. Das war neu. Der Antrag von Otto Dietrich und Werner Suppan wurde letztlich abgelehnt. Und zwar von Richter Radasztics selbst. Das klingt originell, aber tatsächlich entscheiden in solchen Fällen die Richterinnen und Richter selbst darüber, ob sie auf Dritte den Anschein einer Befangenheit ausüben oder nicht. Der Richter argumentierte, dass ihn Meinungen seines Freundeskreises, zu dem er Pilz übrigens ausdrücklich nicht zählt, grundsätzlich nicht interessieren. Er fühle sich dem Gesetz, dem Amt und sich verpflichtet und sah demnach keinen Grund, sich aus dem Verfahren auszuschließen. Peter Pilz hat übrigens umgehend reagiert. Er bezichtigt Otto Dietrich Unwahrheiten rund um die behaupteten Relation zum Richter zu verbreiten und will ihn klagen. Mal sehen, was da wirklich kommt. Für Anwälte ist so ein Befangenheitsantrag allerdings aus einem weiteren Grund wichtig, weil man damit später eine sogenannte Nichtigkeit begründen kann, um ein Urteil zu kippen.Wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, die unterlegene Seite wird wohl berufen, und dann geht der Fall an das Oberlandesgericht Wien. Sollten Kurz und Bonelli in erster Instanz verurteilt werden, könnten die Anwälte von Kurz und Bonelli anschließend versuchen das Urteil eben mit dem Hinweis auf einen anscheinend befangenen Richter zu kippen. A propos Richter. Solltet ihr dereinst mal vor einem stehen, ein kleiner Life hack. Einzelrichterinnen und -richter lassen sich gerne mit Herr oder Frau Rat ansprechen, bei Schöffen- oder Geschworenenverfahren ist Herr oder Frau Vorsitzende die Usance. Wenn ihr aber Lacher haben wollt, könnt ihr es natürlich auch mit euer ehren probieren.   Warum machen jetzt alle so einen Fass wegen eines solchen Prozesses auf? Es geht ja um den Vorwurf der falschen Beweisaussage.Das ist ein Vergehen, das mit maximal drei Jahren Gefängnis bedroht ist und es war nicht zu erwarten, dass auch nur einer unbescholtenen Angeklagten je zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt werden könnte.Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein ganz zentrales Element demokratischer Kontrolle und das kann nicht funktionieren, wenn es den Auskunftspersonen eigentlich eh wurscht sein kann, was sie unter Wahrheitspflicht aussagen, weil das ohnehin niemand strafrechtlich verfolgen wird.Das würde jeden U-Ausschuss überflüssig machen. Insofern ist das schon wichtiges Verfahren. Aber hier kommt natürlich dazu, dass erstmals auch das System Sebastian Kurz vor Gericht verhandelt wird. Neben den Angeklagten werden ja Zeugen wie Thomas Schmid, Gernot Blümel, Hartwig Löger und Stefan Steiner erwartet. Wo stehen wir nun nach Tag eins des Verfahrens und was ist für den weiteren Verlauf zu erwarten? Mittlerweile ist bereits klar, dass die ursprünglich drei Verhandlungstage nicht halten werden, es gibt bereits vier neue, den letzten im Dezember. Ein Urteil erster Instanz könnte aber noch heuer ergehen. Auf der Anklagebank sitzen dann allerdings nur mehr Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli. Für Bettina Glatz-Kremsner ist das Verfahren schon nach Tag eins erst einmal vorbei. Sie hat von Richter Radasztics ein Diversionsangebot bekommen. Wenn sie 104.060 Euro Geldbuße bezahlt, dann wird das Verfahren gegen sie ohne Schuldspruch und Verurteilung eingestellt, der Strafregisterauszug bleibt sauber. Die Diversion kommt ursprünglich aus dem Jugendstrafrecht und kann dann angewendet werden, wenn kein schweres Delikt vorliegt und die Tat grundsätzlich geklärt erscheint. Der oder die Angeklagte übernimmt dabei Verantwortung ohne wirklich ein Geständnis ablegen zu müssen. So war das auch bei Bettina Glatz-Kremsner. Sie gestand bei ihrer Befragung durch den Richter ein, Fehler gemacht zu haben, sie hätte da und dort Dinge sagen sollen, die sie eben nicht gesagt hat, aber gemacht hat sie all das nur im besten Willen, die Interessen der Casinos Austria zu schützen. Mehr musste sie nicht machen, sie musste auch keine einzige Frage der WKStA beantworten. Und das waren einige. Auch das ist übrigens eine Verteidigerstrategie, die ich neuerdings öfter beobachte. Angeklagte weigern sich konsequent, Fragen der WKStA zu beantworten. Das muss man nämlich tatsächlich nicht. A propos WKStA: Der ist im Strafantrag leider wieder ein Fail passiert, an einer Stelle wurde der Ausschnitt einer Einvernahme von Gernot Blümel doppelt einkopiert. Einmal als Aussage von Gernot Blümel und einmal als Aussage von Hartwig Löger, der so tatsächlich nicht wörtlich ausgesagt hatte. Wenn ihr das nachlesen wollt, die Passage findet ihr auf Seite 91 des Strafantrags. Anwalt Werner Suppan erkannte und nutzte den Lapsus, um scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA zu üben. Auch das gehört zur Grundausstattung von Verteidigern. Man klopft die Arbeit der Staatsanwaltschaft auf Schwachstellen ab, um die Anklage zu erschüttern. Soweit es die Diversion von Bettina Glatz-Kremsner betrifft, haben wir übrigens noch keine Rechtskraft, ihr Verfahren wurde abgetrennt. Sie hat zwei Wochen Zeit, die Geldbuße zu leisten, die WKStA könnte die Diversion aber noch aus generalpräventiven Erwägungen heraus anfechten, Das hat sie in jüngerer Vergangenheit in einem Fall anderen auch getan, das Oberlandesgericht hat die Diversion daraufhin auch aufgehoben. Ob die WKStA in diesem Fall gut sein lässt, wir werden es erfahren. Für Kurz und Bonelli kann es keine Diversion mehr geben. Da ist die Verteidigungslinie auch eine gänzlich andere, viel angriffiger. Siehe den Befangenheitsantrag gegen die Richter, siehe die scharfe Kritik an der Arbeit der WKStA. Beide Angeklagte nehmen für sich in Anspruch, immer nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben und keiner will auch nur die leiseste Absicht gehabt haben, den U-Ausschuss anzulügen. Soweit es jetzt Sebastian Kurz betrifft, kam erst jüngst ein zweites Erklärmodell dazu. Der Aussagenotstand. Niemand in Österreich kann gezwungen werden, die Wahrheit zu sagen, wenn er oder sie sich damit strafrechtlich selbst belastet. Davon hat kürzlich der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs in seinem Strafverfahren erfolgreich Gebrauch gemacht. Daraus ergibt sich bei Kurz allerdings eine ungewöhnliche argumentative Konstellation. Einerseits hat er immer die Wahrheit gesagt, sollte er aber andererseits gelogen haben, dann nur deshalb, weil er eine Strafverfolgung fürchtete. Wir werden sehen, wie sich das im weiteren Prozessverlauf entwickelt. Die Ankläger der WKStA, Gregor Adamovic und Roland Koch, sehen darin jedenfalls einen "Argumentationsspagat". Roland Koch hat dazu am ersten Prozesstag unter anderem bemerkt, dass Kurz sich strafrechtlich gar nicht belasten hätte können. Die vermuteten Absprachen rund um die Postenbesetzungen in der Staatsholding ÖBAG waren eine rein politische Sache, strafrechtlich ohne jeden Relevanz. Wenn überhaupt hat Kurz also nicht eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden wollen, sondern lediglich einen Reputationsschaden. Und auf den kann man den Aussagenotstand nicht anwenden. Im Kern wird dieses Verfahren zwei Ebenen haben: Es wird einerseits um den Wortlaut von Aussagen von Kurz und Bonelli im Untersuchungsausschuss gehen – und anderseits um die Frage, was damit jeweils gemeint war. Da gibt es zwischen der WKStA und den Anklagten teils erhebliche Interpretationsunterschiede. Was da nun glaubwürdiger wirkt, oder wie wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher eine Verurteilung von Sebastian kurz nach Tag eins geworden ist, dazu darf ich mir bestenfalls etwas denken. Tatsächlich besteht mit Beginn jedes Strafprozesses ein öffentliches Beweismittelwertungsverbot. Wer zum Beispiel die Qualität von Zeugenaussagen bewertet oder gar ein Urteil vorwegnimmt, macht sich selbst strafbar. Abseits einer strafrechtlichen Verantwortung könnte in diesem Verfahren übrigens auch eine politische Verantwortung geklärt werden. Konkret die Frage, wer denn nun wirklich in der ÖVP für die Besetzung des Aufsichtsrats der Staatsholding ÖBAG verantwortlich zeichnete. Der damalige Finanzminister Hartwig Löger, wie das Kurz und Löger selbst ausgesagt haben? Oder nicht doch Sebastian Kurz, wie das etwa Thomas Schmid ausgesagt hat?   Apropos Schmid: Er ist ein zentraler Zeuge der Anklage, die Verteidigung wird sich – auch das gehört dazu – nach Kräften bemühen, seine Glaubwürdigkeit und seine Motive in Zweifel zu ziehen. Für Arbeit ist also erst einmal gesorgt. Am 20. Oktober wird weiterverhandelt, ich werde berichten.
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