# 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

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Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen!
Viel Spaß mit der Folge! :)
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Entscheidungen aus der Folge:
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 - 5 A 3548/20
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 - 5 A 1386/20
BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 - 6 C 8/21

RefPod-Folge "# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?" bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.
RefPod-Folge "# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps" bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Kapitelmarken:
00:00 Einführung
04:02 Klausurrelevanz
06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung
13:14 Voraussetzungen der Anhörung
17:51 Entsprechende Anwendbarkeit
23:48 Wen muss man anhören?
26:30 Wie genau hört man an?
28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023
39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung
44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung
49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG
51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG
58:34 § 46 VwVfG
01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021
01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023
01:26:00 Fazit

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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