# 11.5 "Falsa demonstratio" im Grundstückskaufrecht

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BGB-AT-Klassiker meets Grundstückskaufrecht! Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – besprechen eine aktuelle und examensrelevante Entscheidung des BGH. Es geht um den Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ („die versehentliche Bezeichnung schadet nicht“) im Grundstückskaufrecht. Der Fall ist schnell erzählt, bietet aber eine Menge Prüfungsstoff: In einer notariellen Urkunde steht als Kaufobjekt nur ein bestimmtes Flurstück. In Wahrheit gehört zum Grundstück – wie es „in der Natur erscheint und abgegrenzt ist“ – noch ein weiteres Flurstück. Gelten jetzt kraft „falsa demonstratio“ beide Flurstücke als verkauft, obwohl nur eins in der Urkunde steht? Welche Rolle spielt hier die sog. Andeutungstheorie, die der BGH bei formbedürftigen Rechtsgeschäften vertritt? Und ist das eigentlich ein Gewährleistungsfall oder sind wir im allgemeinen Leistungsstörungsrecht? Fragen über Fragen! Die Antworten hörst du in der Folge! :)

BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 89/22
https://openjur.de/u/2473050.html

BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz60_319.htm

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Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format (Minuten:Sekunden):
(00:00) Begrüßung und Einführung
(01:16) Der Fall (BGH, Urteil vom 23.06.2023 - V ZR 89/22)
(02:17) „Falsa demonstratio" beim Grundstückskauf - wie kann das passieren?
(04:40) „Falsa demonstratio“ - Grundlagen
(07:01): Was ist hier eigentlich verkauft worden?
(08:50) Zur Auslegung formbedürftiger Verträge („Andeutungstheorie“)
(10:08) Das Verhältnis von Formzwang zur „falsa demonstratio“
(13:10) Fallgruppen der „falsa demonstratio“ beim Grundstückskauf - liegt hier eine vor?
(20:10) Rücktritt aus Gewährleistungsrecht?
(23:40) Rücktritt wegen (teilweiser) Nichterfüllung?
(25:33) Rückabwicklung des Vertrages aus culpa in contrahendo?
(30:22) Achtung: Sonderverjährung!
(33:44) Bereicherungsrecht und Anfechtung
(36:29) Zusammenfassung
(37:10) Pauschale Verweise im Urteilstatbestand?
(39:03) Verabschiedung

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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