#24: Bleibt die Verlustverrechnung bestehen? Die Analyse zum neuen Urteil aus Baden-Württemberg

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ACHTUNG: Am 27.06.24 gab es ein neues Urteil vom BFH, welches bei Interview-Aufnahme noch nicht online war! Der BFH hat nunmehr bestätigt, dass die 20.000,— EUR Grenze verfassungswidrig ist. Vorher war nur bekannt, dass der BFH den Verlustverrechnungskreis für Aktien als verfassungswidrig ansieht. Damit hat das BFH dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz recht gegeben. Aber Achtung: Es gibt noch ein Hauptverfahren, dies war "nur" das AdV-Verfahren.
Die Verlustverrechnungsbeschränkung bleibt bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgericht bestehen!
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/

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Die Verlustverrechnungsbegrenzung beschäftigt seit ihrer Einführung die Finanzgerichte, da Händler von Termingeschäften regelmäßig gegen diese unfaire Besteuerung klagen. Um das aktuelle Urteil aus Baden-Württemberg einzuordnen, haben wir uns ein ganz besonderen Gast eingeladen. Dr. Fabian Meinecke ist Partner der Kanzlei Olfen Meinecke Völger und ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht sowie Lehrbeauftragter an der Goethe-Universität Frankfurt a. M. Besonders seine Expertise in Sachen Verlustverrechnungsbegrenzung macht ihn zu einem gefragten Gesprächspartner für unseren Podcast.

Das Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg 10. Senat zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG).

Unser Gast:
Dr. Fabian Meinecke
 
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Kapitel 
00:00 Intro

02:10 Einordnung des neuen Urteils aus Baden-Württemberg

10:35 Fiskalische Entscheidung des Gerichts

12:42 Wurde die Klage abgewiesen?

21:10 Steuerliche Unteraktivität von Spekulationen

27:00 Der lange Weg zum Bundesverfassungsgericht

35:00 Gesonderter Verlustverrechnungskreis

40:15 Keine Bindungswirkung der Entscheidung

44:20 Verabschiedung

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