Vermögensteuer, quo vadis?

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Sie wollen Ihre Ferienimmobilie auf Mallorca veräußern? Ob sich aus steuerlicher Sicht ein Blitzverkauf noch in diesem Jahr lohnt, verrät Vermögensteuer-Experte Thomas Fitzner. Gemeinsam mit Jörg Jung diskutiert er die aktuelle Situation bezüglich des Immobilienverkaufs auf Mallorca zum Jahresende 2023. Sie legen die Unterschiede für Residenten und Nichtansässige dar.

Wenige Tage entscheiden über ein Jahr Vermögensteuer
Für einen Nichtresidenten kann es sich empfehlen, die Immobilie noch vor dem 31. Dezember loszuwerden - also den Notartermin noch vor Jahresende anzuberaumen. Warum? Weil er sich möglicherweise Vermögensteuer spart, erklärt Thomas FItzner. Diese Steuer ist eine Stichtagssteuer, d.h. steuerlich zählt das Eigentum per 31. Dezember. Wenn ein deutscher Nichtresident, der laut Doppelbesteuerungsabkommen in Spanien nur auf unbewegliches Eigentum den „impuesto de patrimonio“ bezahlt, seine Ferienvilla noch rechtzeitig vor der Silvesterfeier verkauft und das Geld nicht in eine andere Finca steckt, hat demnach am 31. keine spanische Immobilie mehr und spart sich somit für ein ganzes Jahr die Vermögenssteuer.

Residenten müssen hier allerdings aufpassen. Denn wer aus Ziegeln Bares macht, muss unter Umständen wesentlich mehr Vermögensteuer zahlen als noch vor der Veräußerung, da die Immobilie in den meisten Fällen über all die Jahre zum Anschaffungswert veranlagt wurde und nicht zum Verkehrswert. Das bedeutet, dass er mit dem Verkauf möglicherweise vermögensteuerlich reicher wird.

Zukunft der Vermögensteuer hängt am Schicksal der Regierung
„Was die Vermögensteuer betrifft, haben wir im zu Ende gehenden Jahr eine Achterbahnfahrt hinter uns“, betont Thomas Fitzner in der Podcast-Folge. Er spricht rechtliche Herausforderungen und Klagen gegen die Vermögenssteuer an. Sein Einschätzung lautet allerdings: Die Chancen auf ihre Abschaffung sind gering.

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