#60: Unerwartete Neuerungen im Steuerrecht: Das ändert sich ab 2024

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Die kürzlich von der Regierung beschlossenen Steueränderungen, die ab 2024 in Kraft treten werden (Wachstumschancengesetz), könnten für Unternehmen jeder Größenordnung weitreichende Auswirkungen haben. Dabei gab es seit dem ersten Entwurf im Juli 2023 nochmal einige interessante Entwicklungen, die wir nun im Podcast aufgreifen.

Änderungen bei der Abschreibung:
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfährt eine befristete Wiedereinführung. Wir erklären, wie Sie maximal das 2,5 Fache der linearen Abschreibung geltend machen können.

Degressive AfA für Wohngebäude, um der Wohnungsknappheit zu begegnen:
Es soll ein Wahlrecht zwischen linearer und degressiver Abschreibung für Gebäude geben, die Wohnzwecken dienen und neu gebaut wurden. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen diese Abschreibungsmodelle zur Verfügung stehen.

Elektroautos als Firmenwegen:
Elektrofahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden, dürfen zukünftig einen Bruttolistenpreis von 80.000 EUR statt bisher 60.000 EUR haben. Dann müssen für die private Nutzung des Firmenwagens nur 0,25% statt 1% pro Monat vom Bruttolistenpreis versteuert werden. Daraus kann sich ein erheblicher Steuervorteil ergeben.

Investitionsprämie:
Neue Regelungen zur Investitionsprämie, die Investitionen in den Klimaschutz steuerlich fördern. Die Prämie beträgt 15% der Anschaffung, allerdings muss ein Energiesparkonzept vorliegen. Ob allein die Kosten für den Gutachter die Investitionsprämie von 15% aufbrauchen?

E-Rechnung:
Die verpflichtende Einführung der eRechnung und ihre Bedeutung für das B2B-Segment werden erörtert. Wir diskutieren, welche Unternehmen von den Übergangsregelungen profitieren können.

Grunderwerbsteuer und MoPeG:
Zum Abschluss werfen wir einen Blick auf das MoPeG und dessen Einfluss auf die Grunderwerbsteuer sowie die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften. Leider könnte es dazu kommen, dass eine wichtige Steuerbefreiung für die Übertragung von Grundstücken auf Personengesellschaft wegfällt. Offensichtlich wurde es übersehen hier eine Anpassung vorzunehmen. Zukünftig könnte als Grunderwerbsteuer anfallen, wenn man sein Grundstück auf eine Personengesellschaft überträgt, auch wenn man alle Anteile der Gesellschaft hält.

Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen, findest du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/

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