Vol. 94) Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)

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Ab dem 01.10.2024 startet das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296).
 
Zielsetzung ist die Schaffung von Wohnraum mit Nachhaltigkeit in Verbindung mit Flächeneffizienz.
Gefördert wird der Neubau von klimafreundlichen Wohngebäuden im Niedrigpreissegment. Und auch der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten ab Bauabnahme) gehört auch dazu.
Es geht um Wohngebäude bzw. Wohneinheiten, die in den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und bestimmte "technische Mindestanforderungen" erfüllen.
 
Zusammen mit Evelyn Leipold bespricht Dr. Oliver Altenhövel die Voraussetzungen für die Förderung – hier bereits in Stichworten:


Effizienzhausstandard 55
Anforderungen an das Treibhauspotential entsprechend des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) müssen eingehalten werden. Nachweis mittels sog. Lebenszyklusanalyse (LCA)
für die Wärmeerzeugung im Gebäude dürfen keine fossilen Brennstoffe oder Biomasse eingesetzt werden.
bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche

 
Gefördert werden die einzelnen Wohneinheiten und übrigens auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Die Zweckbindungsfrist eines geförderten Wohngebäudes beträgt mindestens zehn Jahre.
Die maximale Kredithöhe pro Wohneinheit liegt bei 100.000 €.
Die Konditionen sind laufzeitabhängig und können bei der KfW eingesehen werden.
⁠www.kfw.de/konditionen⁠
Und hier noch ein Link für Energie-Effizienz-Experten:
www.energie-effizienz-experten.de
 
Also einfach reinhören und prüfen für ein Investment in Immobilien.

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