Vol. 73) Wall-Box als privilegierte bauliche Veränderung!

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Ist damit bereits alles in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geklärt. NEIN, damit ist erst entschieden, man darf. Aber über die Art und Weise entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemäß
§ 20 Abs. 2 S. 2 WEG im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. D.h. es wird doch spannend und Dr. Florian Dallwig erläutert Dr. Oliver Altenhövel die Feinheiten, welche innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft beachtet werden müssen. In der Rechtsprechung ist noch wenig zu finden, aber Dallwig
erläutert die Situation an einem Beispiel. Damit es in Eigentümergemeinschaften zu keinem Streit kommt, kann diese Folge eine Hilfestellung bieten.
Also reinhören und dann sich richtig im Vorfeld mit der Eigentümergemeinschaft abstimmen und dann erst starten.

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