Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen - macht man das als Betriebsrat?

Veröffentlicht:

Weiter geht es mit der Reihe „So etwas macht man als Betriebsrat nicht – oder doch?“, und diesmal geht es um die zweitschönste Zeit im Jahr, nach der Weihnachtszeit, für manche zumindest: Die Urlaubszeit!
Da haben natürlich alle Beschäftigten Wünsche, etwa durch das geschickte Ausnutzen von Brückentagen, das Legen des Urlaubs in die attraktiven Sommerzeiten oder auch auf die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr für Familienbesuche den Nutzen zu maximieren.
Der Arbeitgeber hat meist andere Ziele mit Blick auf genau diese Zeiträume: Das Aufrechterhalten von Serviceleveln, Mindestbesetzungen, ein gut laufendes Geschäft und Ähnliches.
Hinzu kommt, dass manche Kolleginnen und Kollegen nicht vollkommen frei in ihrer Urlaubsplanung sind, aus Gründen, die außerhalb des Betriebs liegen: Etwa durch schulpflichtige Kinder, Pflegeerfordernisse im familiären Umfeld oder Verwandtschaft in anderen Bundesländern bei überlappenden Ferienzeiten.
Da sind Konflikte vorprogrammiert, und wie man sich dem als Betriebsrat nähert, darum soll es jetzt gehen.
#Betriebsrat #Mitbestimmung #Einigungsstelle #360GradBR #Urlaubsgrundsätze #Urlaub #Urlaubsvergabe

Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen - macht man das als Betriebsrat?

Titel
Dem Arbeitgeber in die Urlaubsvergabe reingrätschen - macht man das als Betriebsrat?
Copyright
Veröffentlicht

flashback